Beratung & Garantie

Beratung & Garantie

Im Laufe des Lebens ist der Verlust von Zähnen bei den meisten Menschen unvermeidbar! Mit einem individuellen Zahnersatz lässt sich jedoch jeder Defekt oder Verlust eines Zahnes ausgleichen. Da es aber eine Vielzahl von Möglichkeiten dafür gibt und diese für den Laien zum Teil schwer verständlich sind, informieren wir Sie gern. Auch über Alternativen und entstehende Kosten, sowie eine eventuelle Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse informieren wir Sie ausführlich! Selbstverständlich benötigen wir auch hier den Auftrag Ihres Zahnarztes und dessen Mithilfe. Fragen Sie also Ihren Zahnarzt  und dann uns nach einem Termin, damit wir Sie individuell beraten können!

Auf sämtliche von uns hergestellten zahntechnischen Produkte geben wir eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!

Voraussetzung dafür ist, dass der Zahnersatz keinem mechanischen Einfluss unterlag, weder verändert, noch ergänzt wurde und die notwendigen Kontrolltermine nachweislich eingehalten wurden.

Ausnahmen sind Verschleißteile und Arbeiten, die vorher durch uns von dieser Gewährleistung ausgeschlossen wurden!

Bitte heben Sie in ihrem eigenen Interesse die der Arbeit beiliegende Rechnung und Konformitätserklärung auf!

Da wir unsere Aufträge ausnahmslos vom Zahnarzt bekommen, erhält auch dieser die Rechnung für die beauftragte Arbeit.

Sie als Patient bekommen dann eine zusammengefasste Rechnung, in der unsere Arbeits- und Materialkosten separat aufgeführt sind und der Zuschuss der Krankenkasse abgezogen wurde.

Zusätzlich sollte eine detaillierte Rechnungskopie unserer Kostenaufstellung an den Zahnarzt Ihrer Rechnung beiliegen!

Die Abrechnung erfolgt also mit Ihrem Zahnarzt, der in der Regel auch den Kostenübernahmeanteil der Krankenkasse bereits abgezogen hat.

Sollten Sie privat- oder zusatzversichert sein, bekommen Sie bei Ihrer entsprechenden Versicherung Kosten erstattet.